Dienstleistungen für die Umsetzung von Selektivverträgen
Innerhalb der Integrierten Versorgung arbeiten verschiedene Akteure des Gesundheitswesens gemeinsam in einem fach- und/oder sektorübergreifenden Versorgungsprozess. In einem Selektivvertrag schließt eine Managementgesellschaft / der Leistungserbringer einen Versorgungsvertrag direkt mit einer Krankenkasse ab. Das bedeutet zunächst einen Zusatzaufwand in der Abrechnung mit den Kostenträgern, da die Kassen den Datenträgeraustausch zur Abrechnung vorgeschrieben haben. Vom DTA sind alle Teilbereiche der Selektivverträge betroffen:
- § 73b Hausarztverträge
- § 73c Besondere, ambulante ärztliche Versorgung
- § 140a ff Integrierte Versorgung
Wir sind Ihr Ansprechpartner, wenn es um die elektronische Umsetzung von Selektivverträgen geht.
- Elektronische Erfassung aller für die Umsetzung des Vertrages notwendigen Parameter der Leistungserbringer
- DTA gestützte Abrechnung
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Keine doppelte Datenerfassung:
- Einlesen der Patientendaten über Kartenleser oder Schnittstelle zum PVS
- Generierung der Abrechnungsdaten direkt aus den Leistungsdaten
- Schnittstellen direkt in die Buchhaltungssoftware
- Generierung von Auswertungen und Berichten für die Kosten- und Leistungsträger
- Umfangreiche Reporting- und Benchmarkfunktionalität
Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung Ihres Selektivvertrages.
Sprechen Sie uns an: Kontakt.
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